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Bildungsstandards
Standards für die Arbeit von Schulen wurden seit Mitte der 1980er Jahre in vielen Staaten eingeführt. Nun werden sie auch in Deutschland als zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung gehandelt. Einige Länder wie z. B. Baden- Württemberg, aber auch Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, haben ihre Lehrpläne durch Standards oder vergleichbare Dokumente („Qualifikations-erwartungen“, „Kerncurricula“) ergänzt, und im Dezember 2003 einigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf erste nationale Standards.
So hat die Kultusministerkonferenz am 4. Dezember 2003 Bildungs-standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, Französisch (erste Fremsprache) beschlossen. Hinzu gekommen sind inzwischen Bildungsstandards für den Mittleren Abschluss in den naturwissenschaftlichen Fächern, Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik und Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache.
Die Bildungsstandards
-greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf
- beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsganges erreicht haben sollen
- zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs
- beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen
- beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Ge-staltungsräume für ihre pädagogische Arbeit
- weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus
- werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht.
Bildungsstandards dienen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, sie liefern notwendige Parameter zur internen und externen Evaluation. Die Standards verpflichten die Schulen einerseits zur Rechenschaftslegung über ihre Ergebnisse, sie ermöglichen andererseits aber auch zugleich mehr Eigenverantwortung der Schulen. Damit können die Standards zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schulen beitragen. Sie fordern allerdings auch alle an Schule Beteiligten dazu auf, die Einhaltung der Standards über individuelle Förderung zu ermöglichen.
Bildungsstandards sind in Rheinland-Pfalz eingebettet in die allgemeine schulische Qualitätsentwicklung. Insofern ist ihre Implementation als Teil der Schulprogrammentwicklung mit Focus auf Unterrichtsentwicklung zu sehen.
Im Rahmen der Qualitätsprogrammarbeit sind die Kollegien, die Fachkonferenzen, die Jahrgangsteams und Klassenteams aufgefordert, auf der Basis von Standards und Erwartungshorizonten ihre schuleigenen, d.h. auf die Situation der Einzelschule bezogenen, Arbeitspläne zu entwickeln.
Seit Ende 2005 besteht das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) als wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität in Berlin. Hauptaufgabe des Instituts ist die Überprüfung und Weiterentwicklung der Bildungsstandards.
Derzeit werden Aufgabenpools entwickelt, die sowohl die Erstellung als auch die Verortung der landesspezifischen Aufgaben, aber auch der Klassenarbeiten erlauben. Damit werden neue Formen der Vergleichbarkeit von Lernergebnissen und der Rechenschaftslegung in unserem Bildungssystem etabliert.
Um die Arbeit mit den Standards zu erleichtern, wurden in Rheinland-Pfalz zusätzlich so genannte Erwartungshorizonte für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache und Naturwissenschaften erarbeitet.
Die Erwartungshorizonte beschreiben, in welchem Umfang und auf welchem Niveau die geforderten Kompetenzen am Ende der Klassenstufe 6 und am Ende der Klassenstufe 8 erreicht sein sollen. Zur Konkretisierung stehen zusätzlich in allen Fächern Beispielaufgaben zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsstandards erhalten Sie über die Infoseite des MBWJK.
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