Benotung von Hausaufgaben
Vergessene Hausaufgabe dürfen nicht benotet werden. D.h. es ist nicht möglich für eine vergessene Hausaufgabe die Note ungenügend zu erteilen. Auch das an manchen Schulen praktizierte Verfahren für dreimaliges Vergessen der Hausaufgaben die Note ungenügend zu erteilen ist nicht haltbar.
Nur wenn in der vorangegangenen Unterrichtsstunde angekündigt wurde, dass die Hausaufgabe eingesammelt und bewertet wird, ist es möglich für vergessene und nichtgemachte Hausaufgaben die Note ungenügend zu erteilen. Wird das Einsammeln und Bewerten der Hausaufgaben angekündigt, muss es auch erfolgen. Es ist nicht möglich, das Einsammeln und Bewerten generell anzukündigen und dann nur im Falle vergessener Hausaufgaben durchzuführen.
Hausaufgaben dürfen inhaltlich durch schriftliches oder mündliches Abfragen überprüft und bewertet werden (§46 ÜSchO).
Es ist jedoch nicht möglich einen Schüler, der zuvor der Lehrkraft angezeigt hat, dass er die Hausaufgaben vergessen hat, über die Hausaufgaben abzufragen. Dies käme einer Bewertung der vergessenen Hausaufgaben gleich und ist nicht statthaft.
Werden die Hausaufgaben in Form einer Hausaufgabenüberprüfung (§46 ÜSchO) bewertet, müssen auch Schüler, welche ohne ausreichende Entschuldigung ihre Hausaufgaben nicht erledigt haben, an der Überprüfung teilnehmen und als mögliche Konsequenz eine schlechte Note hinnehmen.
Schüler, welche ihre Hausaufgaben aufgrund eines besonderen Ereignisses nicht erledigt haben und dies nachvollziehbar entschuldigen, müssen nicht an Hausaufgabenüberprüfungen teilnehmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der beschriebenen Vorgehensweise zur Benotung von Hausaufgaben nicht um eine nur für die Carl-Orff-Realschule plus gültige Regelung handelt. Vielmehr basieren die hier beschriebenen Modalitäten zur Benotung von Hausaufgaben auf der SCHULORDNUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHEN REALSCHULEN, REALSCHULEN PLUS, GYMNASIEN, INTEGRIERTE GESAMTSCHULEN UND KOLLEGS.
D.h. die hier beschriebene Vorgehensweise zur Benotung von Hausaufgaben gilt verbindlich für alle Schulen der genannten Schularten.
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